Kosten & Preise für Coaching und Psychotherapie
Kosten/Preise
Kosten im Rahmen meines Leistungsangebotes:
Einzel-Beratung/Coaching/Therapie (60 Minuten):
€ 95,-
Einzel-Beratung/Coaching (30 Minuten):
€ 50,-
Paar-Beratung/Coaching (60 Minuten):
€ 110,-
Gruppencoaching:
Preis nach Absprache
Ihre Optionen:
Wie viele Stunden Sie buchen, hängt ganz von Ihrer Zufriedenheit ab.
Nach vier bis acht Sitzungen sollten Sie bereits eine positive Veränderung bemerken oder zumindest eine Vorstellung davon haben, dass Ziele erreichbar sind.
Kurzzeitchoaching (Lösungsfokussiertes Coaching) eignet sich für wenige Sitzungen.
Die Dauer einer Psychotherapie hängt sehr von der Form der Therapie ab. So kann eine Tiefenpsychologische Psychotherapie (nicht in meinem Angebot) über Jahre gehen und eine Frequenz von drei Mal/ Woche haben.
Verhaltenstherapie führt bei einer Frequenz von einmal/ Woche bereits nach 12 bis 16 Sitzungen zu einer spürbaren Verbesserung, bzw. zu einer vollständigen Behebung des Problems.
Nach vier bis acht Sitzungen sollten Sie bereits eine positive Veränderung bemerken oder zumindest eine Vorstellung davon haben, dass Ziele erreichbar sind.
Kurzzeitchoaching (Lösungsfokussiertes Coaching) eignet sich für wenige Sitzungen.
Die Dauer einer Psychotherapie hängt sehr von der Form der Therapie ab. So kann eine Tiefenpsychologische Psychotherapie (nicht in meinem Angebot) über Jahre gehen und eine Frequenz von drei Mal/ Woche haben.
Verhaltenstherapie führt bei einer Frequenz von einmal/ Woche bereits nach 12 bis 16 Sitzungen zu einer spürbaren Verbesserung, bzw. zu einer vollständigen Behebung des Problems.
Kostenübernahme und Hintergrundinformationen
Ich bin als psychotherapeutischer Heilpraktiker vorwiegend für Patienten mit privater Kranken- oder Zusatzversicherung und für Selbstzahler tätig. Kosten, die durch die Krankenkasse nicht vergütet werden, müssen vom Patienten übernommen werden.
Gesetzliche Krankenversicherungen (GKV)
Behandlungskosten, die Ihnen durch Heilpraktiker für Psychotherapie entstehen, werden in der Regel nicht von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Es besteht jedoch unter Umständen die Möglichkeit, Kosten im Rahmen der Steuererklärung als außergewöhnliche Belastung geltend zu machen. Informieren Sie sich bitte diesbezüglich vorab bei Ihrem Steuerberater oder Ihrem zuständigen Finanzamt.
Darauf müssen Sie achten:
Bei Ihrem Antrag müssen Sie nachweisen, dass Sie bei keinem Vertrags- Psychotherapeuten innerhalb einer zumutbaren Wartezeit und/oder in einer örtlich angemessenen Entfernung einen Therapieplatz bekommen können. Machen Sie sich deshalb Notizen über Ihre Anrufe bei den verschiedenen Behandlern (Datum, Uhrzeit, Ergebnis) und fügen Sie diese Angaben Ihrem Antrag auf Kostenerstattung bei.
Es empfiehlt sich besonders für Pflichtversicherte, für die Kostenübernahme der heilpraktischen Behandlung eine Heilpraktiker-Zusatzversicherung abzuschließen, ansonsten sind Erstattungen durch die gesetzlichen Krankenkassen nach meiner Erfahrung nur selten möglich.
Ausnahmsweise können Behandlungskosten dann zur Erstattung kommen, wenn eine Psychotherapie dringend und sofort erforderlich ist, aber die Wartezeit bei kassenzugelassenen Therapeuten im individuellen Fall zu lange ist (mittlerweile nicht selten bis zu 1 Jahr Wartezeit!).
Dabei zu beachten:
Dieses sollte der Klient mit seiner gesetzlichen Krankenkasse in jedem Fall besprechen. Es erfordert meist ein sehr hartnäckiges und unnachgiebiges Auftreten bei der Krankenkasse.
Zusatzversicherungen sind für relativ geringe Monatsbeiträge zu bekommen. Achten Sie beim Abschluss bitte darauf, welche Leistungen erstattet werden und ob die Leistungen sofort beglichen werden, oder ob Sie eine Wartezeit (häufig ein halbes Jahr) überbrücken müssen, bis die Versicherung in Kraft tritt. Auch sollten Sie überprüfen, ob die Kosten vollständig übernommen werden. Im Einzelfall lohnt es sich, zugunsten deutlich geringerer Kosten für die Versicherung eine Selbstbeteiligung in Kauf zu nehmen.
Darauf müssen Sie achten:
Bei Ihrem Antrag müssen Sie nachweisen, dass Sie bei keinem Vertrags- Psychotherapeuten innerhalb einer zumutbaren Wartezeit und/oder in einer örtlich angemessenen Entfernung einen Therapieplatz bekommen können. Machen Sie sich deshalb Notizen über Ihre Anrufe bei den verschiedenen Behandlern (Datum, Uhrzeit, Ergebnis) und fügen Sie diese Angaben Ihrem Antrag auf Kostenerstattung bei.
Es empfiehlt sich besonders für Pflichtversicherte, für die Kostenübernahme der heilpraktischen Behandlung eine Heilpraktiker-Zusatzversicherung abzuschließen, ansonsten sind Erstattungen durch die gesetzlichen Krankenkassen nach meiner Erfahrung nur selten möglich.
Ausnahmsweise können Behandlungskosten dann zur Erstattung kommen, wenn eine Psychotherapie dringend und sofort erforderlich ist, aber die Wartezeit bei kassenzugelassenen Therapeuten im individuellen Fall zu lange ist (mittlerweile nicht selten bis zu 1 Jahr Wartezeit!).
Dabei zu beachten:
Dieses sollte der Klient mit seiner gesetzlichen Krankenkasse in jedem Fall besprechen. Es erfordert meist ein sehr hartnäckiges und unnachgiebiges Auftreten bei der Krankenkasse.
Zusatzversicherungen sind für relativ geringe Monatsbeiträge zu bekommen. Achten Sie beim Abschluss bitte darauf, welche Leistungen erstattet werden und ob die Leistungen sofort beglichen werden, oder ob Sie eine Wartezeit (häufig ein halbes Jahr) überbrücken müssen, bis die Versicherung in Kraft tritt. Auch sollten Sie überprüfen, ob die Kosten vollständig übernommen werden. Im Einzelfall lohnt es sich, zugunsten deutlich geringerer Kosten für die Versicherung eine Selbstbeteiligung in Kauf zu nehmen.
Private Krankenversicherungen (PKV)
Private Krankenkassen übernehmen u. U. die Psychotherapie nach dem Heilpraktikergesetz, ebenso manche Ersatzkassen. Voraussetzung ist, dass der Patient in seinem Krankenversicherungsvertrag die Übernahme der psychotherapeutischen Leistungen des Heilpraktikers für Psychotherapie mitversichert hat.
Fragen Sie bitte bei ihrer Krankenkasse nach, ob sie die Kosten für den psychotherapeutischen Heilpraktiker übernimmt. Ich verfüge über die "Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde auf dem Gebiet der Psychotherapie".
Informieren Sie sich so früh wie möglich und auf alle Fälle vor Therapiebeginn schriftlich bei Ihrer Kasse über eine Kostenübernahme. Lassen Sie sich eine schriftliche Leistungszusage über den Leistungsumfang (maximale Anzahl an Therapiesitzungen/Jahr) geben und erfragen Sie die durch die Kasse anerkannten psychotherapeutischen Verfahren.
Es kann auch bei Privatpatienten zu überlegen sein, ob von vorne herein auf eine Krankenkassenvergütung verzichtet werden soll.
Wann es für Sie sinnvoll ist, für die Psychotherapie selbst bezahlen wollen:
1. Wenn Sie keinen konsularischen Bericht (Beschreibung der Therapiegründe mit Krankheitswert) von ihrem Hausarzt beantragen wollen.
2. Wenn Sie keine langen Wartezeiten in Kauf nehmen wollen, um mit der Therapie zu beginnen.
3. Wenn Sie den dafür erforderlichen Arztbesuch sowie die Aufnahme der danach zu stellenden Diagnose in die EDV-Systeme Ihrer Patientenakte bei der Krankenkasse vermeiden wollen.
4. Wenn Sie die Anzahl der psychotherapeutischen Sitzungen selbst bestimmen wollen.
5. Wenn Sie nicht durch die Vorgabe der Krankenkasse auf bestimmte Therapiemethoden festgelegt sein möchten. (IdR. Tiefenpsychologische Psychotherapie)
Fragen Sie bitte bei ihrer Krankenkasse nach, ob sie die Kosten für den psychotherapeutischen Heilpraktiker übernimmt. Ich verfüge über die "Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde auf dem Gebiet der Psychotherapie".
Informieren Sie sich so früh wie möglich und auf alle Fälle vor Therapiebeginn schriftlich bei Ihrer Kasse über eine Kostenübernahme. Lassen Sie sich eine schriftliche Leistungszusage über den Leistungsumfang (maximale Anzahl an Therapiesitzungen/Jahr) geben und erfragen Sie die durch die Kasse anerkannten psychotherapeutischen Verfahren.
Es kann auch bei Privatpatienten zu überlegen sein, ob von vorne herein auf eine Krankenkassenvergütung verzichtet werden soll.
Wann es für Sie sinnvoll ist, für die Psychotherapie selbst bezahlen wollen:
1. Wenn Sie keinen konsularischen Bericht (Beschreibung der Therapiegründe mit Krankheitswert) von ihrem Hausarzt beantragen wollen.
2. Wenn Sie keine langen Wartezeiten in Kauf nehmen wollen, um mit der Therapie zu beginnen.
3. Wenn Sie den dafür erforderlichen Arztbesuch sowie die Aufnahme der danach zu stellenden Diagnose in die EDV-Systeme Ihrer Patientenakte bei der Krankenkasse vermeiden wollen.
4. Wenn Sie die Anzahl der psychotherapeutischen Sitzungen selbst bestimmen wollen.
5. Wenn Sie nicht durch die Vorgabe der Krankenkasse auf bestimmte Therapiemethoden festgelegt sein möchten. (IdR. Tiefenpsychologische Psychotherapie)